Durch den Verband verhängte Sperren:
Strafordnung
§ 5/3 Das Mitglied an nicht genehmigten Sportveranstaltungen im Muay Thai (Thai Boxen), Krabi Krabong oder Muay Boran anderer Gruppierungen oder Verbände teilnimmt, welche nicht den Zielsetzungen des Muay Thai Bundes Deutschland e.V. entsprechen. Betreff: Strafordnung (StrO) § 9/3. Teilnahme an Sportveranstaltungen ohne Starterlaubnis des Vereins oder Verbandes. 6 Monate Sperre
Keine Sperren aktuell
Freigaben unter:
8. Januar 2021
Stellungnahme und Übersetzung des Schreibens von Charissa Tynan - Sportdirektor des Muaythai Weltverbandes IFMA
Alle IFMA-Mitgliedsverbände sind an die IFMA-Satzung gebunden, die besagt, dass die IFMA (und ihre Mitglieder) nur solche
Organisationen/Verbände anerkennen und dort teilnehmen, die von der GAISF und/oder dem IOC anerkannt sind und damit auch die WADA unterzeichnet haben. In diesem Sinne wird die IFMA sicherlich die Entscheidung des MTBD unterstützen, nicht nur der IFMA-Satzung zu folgen, sondern auch die Gesundheit, Sicherheit und das Fairplay der IFMA-Mitglieder in der Kunst und im Sport des Muaythai zu schützen. Wir werden daher die deutschen Sportbehörden über unsere Haltung informieren.